FAQ - Häufig gestellte Fragen

Mein Kind hat einen Termin – könnte ich bei dieser Gelegenheit ebenfalls mitbehandelt werden?

Grundsätzlich ist es wichtig, dass für jede Behandlung ein eigener Termin vorgesehen ist, damit wir uns ausreichend Zeit für alle Patient:innen nehmen können. Wenn Sie selbst ebenfalls behandelt werden möchten, geben Sie dies bitte direkt bei der Terminbuchung Ihres Kindes an und buchen Sie sich einen separaten Termin, um beide Behandlungen in einem gemeinsamen Zeitfenster und bei derselben Ärztin bzw. demselben Arzt zu ermöglichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!  

Rezept- und/oder Überweisungsanfragen können Sie gerne per Mail oder als Nachricht über Doctolib, genauso wie telefonisch oder direkt an unserem Anmeldungstresen äußern. Jedoch bitten wir um Verständnis dafür, dass nicht jedes Präparat ohne Termin oder ärztliche Untersuchung rezeptiert werden kann. Unser Praxisteam hilft Ihnen diesbezüglich immer gerne.  

Liebe Patient:innen, es tut uns leid, aber leider ist es bei uns notwendig, für alle Arztbesuche einen Termin im Voraus zu vereinbaren. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen Situation keine spontanen Besuche ohne Termin ermöglichen können. Wenn Sie einen Termin benötigen, helfen wir Ihnen gerne dabei, einen passenden Termin zu finden. 
Akute Notfälle (z.B. Angioödem, schwere allergische Reaktionen oder Gürtelrose) werden selbstverständlich nach Triagierung durch unser Praxispersonal ärztlich angesehen.  

In unserer Praxis finden verschiedene Sprechstunden bei unterschiedlichen ärztlichen Fachpersonen statt. Daher kann es vorkommen, dass Personen, die nach Ihnen das Sprechzimmer betreten haben, vor Ihnen aufgerufen werden. 

Die Wartezeiten auf einen Termin können leider grundsätzlich etwas länger sein, da die Nachfrage dauerhaft sehr hoch ist. Gleichzeitig steht uns nur ein begrenztes Kontingent an Terminen zur Verfügung, da wir allen Patient:innen die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für eine sorgfältige Behandlung widmen möchten. Zusätzlich hängt die Wartezeit auf einen Termin von der gewünschten Untersuchung ab – z.B. Hautkrebsvorsorgetermine benötigen aufgrund der umfangreichen Untersuchung einen längeren Zeitanspruch. 
Wir sind stets bemüht, unsere Terminvergabe so effizient wie möglich zu gestalten – im Rahmen der Kapazitäten, die eine qualitativ hochwertige Versorgung erlauben. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen. Gerne können Sie sich auch über unser Terminportal Doctolib auf die Warteliste setzen lassen und dann kurzfristig freigewordene Termine angezeigt bekommen.  

Wir bitten alle unsere Patient:innen, sich bestmöglich 15 Minuten vor dem angegebenen Termin in der Praxis einzufinden, da häufig noch administrative Aufgaben zu erledigen sind, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Falls Sie sich verspäten, bitten wir Sie, uns telefonisch oder über Doctolib zu informieren, damit wir dies in unseren Praxisablauf integrieren können. Diese genauen Terminvorgaben ermöglichen uns, Sie auch zeitgenau zu behandeln. Verspätungen können sich auch für alle folgenden Patient:innen negativ auswirken, genauso wie auf unsere Raum- und Personalplanung. Daher behalten wir uns vor, bei einer Verspätung einen neuen Termin zu vergeben.  

Ja, wir führen in unserem Labor gerne umfangreiche allergologische Testungen durch. Dabei testen wir gezielt auf mögliche allergische Reaktionen – je nach Beschwerdebild und Fragestellung. 
Bitte beachten Sie, dass für den Allergietest ein vorhergehender Sprechstundentermin erforderlich ist, denn nur ein Arzt oder eine Ärztin kann die genaue Indikation zur Testung stellen.  

Ja, wir bieten in unserer Praxis auch umfangreiche Laserbehandlungen an. Je nach medizinischer Indikation können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen. Gerne beraten wir Sie individuell, ob eine Lasertherapie in Ihrem Fall sinnvoll ist. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin, damit wir gemeinsam die passende Behandlungsmethode besprechen können. 
Die Kosten für diese Behandlungen sind meist IGel-Leistungen und werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Sie sind je nach Lokalisation und Laser-Anwendung unterschiedlich. Diese werden Ihnen im Vorfeld im Rahmen der ärztlichen Untersuchung genannt. Wir können des Weiteren nicht versprechen, dass direkt an dem Tag der Untersuchung die Laserbehandlung auch durchgeführt werden kann, da diese Untersuchung in unseren Praxis- und Raumbelegungsplan integriert werden muss. 
Je nach Umfang der Laser- bzw. IGel-Leistung müssen Sie eine Anzahlung in Vorkasse leisten, die dann am Tag der Untersuchung mit der Behandlung verrechnet wird.  

Ob die Kosten für eine Krebsvorsorgeuntersuchung übernommen werden, hängt von den individuellen Regelungen der jeweiligen Krankenkasse ab. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten diese Leistung im Rahmen bestimmter Altersgrenzen und Zeitabständen. 
Generell ist die Hautkrebsvorsorge alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr bei den gesetzlichen Krankenkassen inkludiert. Jedoch bieten viele gesetzliche Krankenkassen das Screening auch schon vor dem 35. Lebensjahr an. 
So übernehmen zum Beispiel Krankenkassen wie die AOK Nordwest, BIG direkt gesund, BKK Bosch und die Knappschaft die Kosten unabhängig vom Alter bereits ab dem ersten Lebensjahr. 
Andere Kassen wie die HEK, Techniker Krankenkasse, BARMER und die BKK-Landesverband NVV gewähren die Kostenübernahme ab dem 15. Lebensjahr – in der Regel alle zwei Jahre. 
Da die Regelungen je nach Krankenkasse variieren können, empfehlen wir Ihnen, sich vorab direkt bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.